Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen
Versorgung nach SGB XI
- Pflegeversicherungsleistungen -
Im Sinne des Pflegeversicherungsgesetztes ist
pflegebedürftig, wer wegen einer körperlichen, seelischen
oder geistigen Krankheit oder Behinderung für die
gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen
im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem
oder höheren Maße der Hilfe bedarf.
Wir helfen Ihnen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens
im Bereich:
der Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Haut- und
Mundpflege, Rasieren und Kämmen, Darm- oder
Blasenentleerung, Inkontinenzversorgung
der Ernährung: mundgerechtes Zubereiten der Nahrung oder
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
der Mobilisation: Aufstehen und Zu-Bett-Gehen,
Lagern- und Betten, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen,
Treppensteigen oder beim Verlassen und Wiederaufsuchen
der Wohnung
der hauswirtschaftlichen Versorgung: Einkaufen,
Kochen, Spülen, Reinigen der Wohnung, Waschen und Pflege
der Wäsche und Kleidung, Beheizen der Wohnung.
Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt auf
Antrag durch den Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung (MDK). Die Höhe der finanziellen
Unterstützung durch die Pflegekasse hängt von der
Eingruppierung in eine Pflegestufe ab.
Die Hilfeleistungen des Pflegedienstes sind im sogenannten
„Leistungskomplexsystem“ geregelt, welches sich in
Einzelleistungen und verbundene Leistungskomplexe
aufgliedert.
Hier haben Sie die Wahlfreiheit, welche Verrichtungen des
täglichen Lebens von uns erbracht werden sollen und können
sich Ihr individuelles Leistungsprogramm aus dem
Hilfeangebot zusammenstellen.
Hierbei stehen wir Ihnen mit all unserem Wissen und unserer
Erfahrung als professioneller Pflegedienst hilfreich zur
Seite.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch dann, wenn Sie
nicht als pflegebedürftig eingestuft werden. Die
erforderliche Hilfe kann dann entweder über
Eigenfinanzierung oder eventuell über die Sozialhilfe
sichergestellt werden.