HKG - Häusliche Krankenpflege

Pflege ist Vertrauenssache

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Leistungen der Behandlungspflege nach § 37.2 SGB V:

Die Maßnahmen der ärztlichen Behandlung sollen Krankheiten heilen, ihre Verschlimmerung verhüten oder Krankheitsbeschwerden lindern. Sie werden von Ihrem behandelnden Arzt verordnet, und können vom Arzt an Pflegefachkräfte eines Pflegedienstes delegiert werden, wenn der Patient oder dessen Angehörige die verordneten Maßnahmen nicht selbst durchführen können.
Zu den verordnungsfähigen Behandlungspflegen zählen beispielsweise folgende Leistungen:
  • Medikamentengaben- und Überwachung
  • Injektionen (z.B. Insulin), Infusionen
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümfen
  • Verbandswechsel jeder Art
  • Dekubitusversorgung
  • Katheterpflege
  • Infusionstherapie
  • Stomaversorgung und –pflege
  • Sondenkost (PEG)
  • Blutdruck- und Pulskontrolle
  • Krankenhausvermeidungspflege nach § 37.1 SGB V
Weiterhin kann Ihr Arzt häusliche Kranken-pflege (Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung) verordnen, wenn eine Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder wenn sie dadurch vermieden oder verkürzt werden kann.

Leistungen der ambulanten psychiatrischen Fachpflege nach § 37.2 SGB V:

Auch die ambulante psychiatrische Fachpflege ist eine verordnungsfähige ärztliche Behandlungsmaßnahme, die wir für Sie erbringen können.

Im Rahmen des ärztlichen Therapieplans können wir den Patienten bei der Verminderung seiner psychopathologischen Symptomatik helfen, Alltagskompetenzen und Belastbarkeit stärken und seine soziale (Re-) Integration fördern.

Die Kosten für Leistungen der Behandlungs- und ambulant psychiatrischen Fachpflege trägt in der Regel Ihre Krankenkasse.
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